Notar

Ein Notar ist ein Jurist, der Verträge, Urkunden o. Ä. beglaubigt

Notare sind unabhängige wie auch unparteiische Berater, die mit der Beglaubigung von Rechtsgeschäften beim Kauf und Verkauf von Immobilien beauftragt sind. Im Gegensatz zu Anwälten sind sie keine Lobbyisten. Notare sind immer voll qualifizierte Anwälte - nach dem zweiten Staatsexamen haben sie die Vorbereitungen als Notarprüfer abgeschlossen und sich dann für freie Notarstellen beworben. Nur Notare, die gemäß den ordnungsgemäßen gerichtlichen Anforderungen ernannt wurden, können die nötigen Aspekte erfüllen. Die Auswahl und Ernennung von Notaren liegt in der Verantwortung der nationalen Justizverwaltung. Der Notar steht immer unter der Aufsicht des Präsidenten des entsprechenden Amtsgerichts. Notare üben ein öffentliches Amt aus und damit souveräne Aufgaben in der Justizarbeit. Sie entwerfen und erstellen Dokumente. Der Inhalt der Dokumente hat immer einen Beweiswert und kann sofort ausgeführt werden. Wenn der Notar die Geldschuld bestätigt, kann die als Schuldner bestätigte Person die Urkunde sofort stornieren, ohne zuvor eine Zahlungsbescheinigung vom Gericht einholen zu müssen. Wenn die Grundstückskosten notariell beglaubigt und in das Grundbuch eingetragen werden, kann der Grundschuldgläubiger den Vertrag zur Ausführung des Grundstücks ohne vorherige Beurteilung des Anspruchs verwenden. Die Beglaubigung hat den gleichen Status wie Gerichtsurteile. Der Notar kann den Titel der Strafverfolgung ausarbeiten und eine vollstreckbare Kopie ausstellen (Artikel 797 II Punkt 1 ZPO). Infolgedessen üben sie souveräne Macht aus, andernfalls ist die souveräne Macht nur den Gerichten vorbehalten.


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