Nießbrauch und Nießbrauchrecht
Der Nießbrauch oder das Nießbrauchrecht beschreibt ein lebenslanges Recht, eine Immobilie zu bewohnen und alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen
Wenn Eigentum vergeben wird, hat der neue Eigentümer in vielen Fällen das Recht, es zu nutzen, beispielsweise wenn der neue Eigentümer die Einnahmen aus dem Eigentum nicht vollständig genießen sollte. In diesem Fall kann der Vorbesitzer das Nießbrauchrecht
eintragen lassen. Was ist jedoch die spezifische Bedeutung des Nießbrauchrechts? Das deutsche Zivilgesetzbuch (BGB) definiert dies. Unter Nießbrauchrecht ist das Nutzungsrecht zu verstehen. Dies bedeutet auch, dass der wirtschaftliche Eigentümer auf zwei Arten davon profitieren kann: Erstens kann er das Objekt verwenden, zweitens kann er Einnahmen aus dem Objekt erzielen, indem er ihn beispielsweise vermietet. Daher kann der Nießbraucher des Nutzungsobjekts über zwei Grundrechte des Eigentümers verfügen – er verzichtet nur auf das dritte Recht, die Verfügung über das Eigentum. Er kann die Immobilie nicht einfach verkaufen - nur der Eigentümer der im Grundbuch eingetragenen Immobilie hat dieses Recht. In der Regel besteht das Nutzungsrecht in Form eines lebenslangen Aufenthalts, der auf dem Grundstück leben und davon profitieren kann. Das Nutzungsrecht muss sich jedoch nicht auf die gesamte Immobilie erstrecken - es kann auch auf einen Teil der Immobilie beschränkt werden. Zum Beispiel eine Wohnung in einem Wohnhaus. Es gibt drei Nutzungsrechtsmodelle mit unterschiedlichen Vererbungs- und Steuerfolgen: Zuwendungsnießbrauch, den Vorbehaltsnießbrauch und nachrangiger Nießbrauch. Das Thema kann für Eigentümer und potenzielle Käufer relevant sein - beispielsweise beim Erben eines Hauses oder wenn Sie an Immobilien interessiert sind, für die das Nutzungsrecht in das Grundbuch eingetragen ist.
Weitere Begriffe:
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